Erfreulicherweise treten im Kanton Schaffhausen sehr wenige Fälle von meldepflichtigen Seuchen und Bienenkrankheiten auf. Damit das so bleibt, sorgt der Imker für ein gutes Nahrungsangebot, genügende Entfernung zum nächsten Bienenstandort und eine gute imkerliche Praxis. Planen sie die eigene Nachfolge frühzeitig. Halten Sie nur so viele Bienenvölker, wie es Ihr Terminkalender zulässt.
Imker sollten die wichtigsten Krankheiten kennen und Seuchenverdacht dem Bieneninspektor melden, damit die notwendigen Abklärungen und Massnahmen zur Bekämpfung getroffen werden können.
Jeder Imker ist verpflichtet, einen Verdacht des Auftretens einer Bienenseuche unverzüglich dem Bieneninspektor zu melden. Bei zweifelhaftem Brutbild oder bei abnormalen Verhalten der Völker ist der Bieneninspektor zu informieren.
Unbeaufsichtigte, auch besitzerlose (ohne Standnummer) oder nicht ordnungsgemäss gepflegte Bienenstände sind dem Bieneninspektor zu melden.
Bundesamt für Landwirtschaft - Tierhaltung - Bienen
Merkblatt Krankheiten und Schädlinge
Zugelassene Tierarzneimittel zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Tierarzneimittel
Buchführungsvorschriften der Tierarzneimittel
Behandlungsjournal und Inventarliste für Bienenhalter
Faul- und Sauerbrut - Kantonale Sperrkreise
Temperatur- und Behandlungshelfer von Gabriel Berweger
Kant. Bieneninspektor
Johannes Gnädinger
Fortenbach 614
8262 Ramsen
Tel. 052 743 12 39
Mobil 079 279 04 16
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Kant. Bieneninspektor, Stellvertreter
Erwin Verhoeven
Sonnenburggutstrasse 51
8200 Schaffhausen
Tel. 052 625 20 50
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